17. Dezember 2021

Kreisvorsitzende können ab sofort bei Sportstättenbau-Anträgen noch mehr unterstützen

Der Freistaat Bayern fördert Vereinssportanlagen über Zuschüsse, die vom BLSV im Auftrag des Freistaats an Vereine ausgeschüttet werden. Hierfür ist ein Sportstättenbau-Antrag erforderlich, der über BLSVdigital eingereicht werden kann. Dies war bereits im Vorgänger myBLSV in digitaler Form möglich, doch erst mit dem Umstieg auf BLSVdigital erfolgt die Bearbeitung des Antrags und die Führung der Bauakte im BLSV in digitaler Form. Zwischenzeitlich wurde die Antragsstellung vereinfacht, um die Erfassung der Vereinsdaten überflüssig zu machen und die Bearbeitung des Antrags im Team zu ermöglichen.

Jetzt erhalten auch die ehrenamtlichen Kreisvorsitzenden Zugriff auf die Sportstättenbau-Anträge ihres Kreises. Dafür wurde das Webportal Expertenauskunft freigeschaltet, womit alle Unterlagen, die vom Verein für die Antragsstellung eingereicht werden, einsehbar sind. Damit können die Kreisvorsitzenden ihre Vereine bei der Antragsstellung unterstützen und den Antragsprozess auch über Jahre begleiten. Mit der Expertenauskunft greifen die Kreisvorsitzenden auf den gleichen Datenbestand wie die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im BLSV zu.

Euer tuesday.sport Entwicklerteam